Für umfangreiche Informationen auf dem Gebiet des Familienrechts empfehle ich Ihnen meine weitere Internetpräsenz:
www.die-scheidung-online.de
An dieser Stelle in aller Kürze
Zum Familienrecht gehören insbesondere Scheidungen mit allen dazugehörigen Fragen wie
· Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens
· Nachehelicher Unterhalt
· Trennung von Hausrat
· Sorgerecht für Kinder
· Zugewinnausgleich
· Versorgungsausgleich
· u.a.
Weitere Bereiche sind
· Unterhaltsansprüche für die Zeit der Berufsausbildung
· Erstellung von Eheverträgen und sonstigen Vereinbarungen familienrechtlicher Art
· u.v.a.m.
Nach der bestehenden Gesetzeslage kann ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Warum?
Eine Trennung und Scheidung hat meist sehr weit reichende Konsequenzen, die oft zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu korrigieren sind. Neben der Aufhebung des formalen Ehebandes geht es zumeist um
· vermögensrechtliche Aspekte des Unterhalts für die Dauer zwischen Trennung und Scheidung und für die Zeit nach der Scheidung,
· die Überprüfung von Ausgleichsansprüchen eigener Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)
· eine Regelung im Hinblick auf die Kinder: gemeinsames Sorgerecht oder alleinige Sorge, Umgang mit dem Kind, Unterhaltszahlungen etc.
Eine rechtliche Begleitung und eine intensive Beratung sind daher anzuraten.
Kosten einer anwaltlichen Beauftragung
Viele Mandanten, die sich scheiden lassen wollen oder deren Ehepartner Scheidungsantrag eingereicht hat, fragen sich irgendwann: Welche Kosten für Anwalt und Gericht kommen auf mich zu?
Die Gebühren für das Gericht und für den Rechtsanwalt sind festgelegt in verbindlichen Gebührentabellen, die für jeden Rechtsanwalt gelten. Berechnet werden diese Gebühren nach dem Gegenstandswert, der sich im wesentlichen nach dem Einkommen der Eheleute richtet.
Bei einem Besprechungstermin kann ich Ihnen genau berechnen, welche Kosten im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind für mich oberstes Gebot. Sie sollen von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt.
Für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, so dass die Kosten von der Staatskasse getragen werden, die dann entweder gar nicht oder in monatlichen Raten zurück zu bezahlen sind.
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