Durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart wurde mir die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Voraussetzung hierfür ist eine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger, der erfolgreiche Besuch eines Lehrgangs und der Nachweis laufender Fortbildung.
Strafverteidigung
· Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt?
· Von der Polizei haben Sie eine Vorladung erhalten?
· Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen, den Sie nicht akzeptieren wollen?
· Sie haben einen Strafbefehl erhalten und erwägen, dagegen Einspruch einzulegen?
· Ein Angehöriger wurde von der Polizei festgenommen?
· Sie müssen als Zeuge vor Gericht aussagen und sind sich unsicher über mögliche Aussageverweigerungsrechte?
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!
Engagierte Verteidigung beginnt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens, hier darf keine Zeit verloren werden. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung gestellt.
Mein Bestreben wird sein, die Erhebung einer Anklage zu vermeiden. Ggf. kann ein Verfahren mit Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden oder der Erlass eines Strafbefehls erreicht werden, so dass eine – in aller Regel belastende – Hauptverhandlung vermieden werden kann.
Als Beschuldigter steht man der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht oftmals hilflos gegenüber. Soll man keine Angaben zur Sache machen oder besser ein Geständnis ablegen? Welche polizeilichen Maßnahmen müssen geduldet werden, wogegen kann man sich wehren? Soll ich Zeugen benennen oder andere Beweismittel anbieten? Eine gute Beratung und Begleitung ist entscheidend, rufen Sie mich an!
Kosten einer anwaltlichen Beauftragung
Bei Strafverfahren ist es am Anfang oft nicht möglich, die insgesamt anfallenden Kosten auch nur annähernd zu überblicken. Eine zehntägige Hauptverhandlung in einem großen Verfahren beim Landgericht bedeutet natürlich einen erheblich größeren Aufwand als ein kleiner Diebstahl, der beim Amtsgericht verhandelt wird.
Aus diesem Grunde werden in Strafverfahren oftmals Honorarvereinbarungen geschlossen, die dann für Sie und für mich verbindlich sind, so dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Bei einem Besprechungstermin können wir dies in aller Offenheit erörtern.
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